Der Landtag in Mainz
Das DeutschhausDer Landtag Rheinland-Pfalz tagt seit dem 18. Mai 1951 im Mainzer Deutschhaus. Das imposante Gebäude aus dem 18. Jahrhundert spiegelt in seiner wechselvollen Geschichte bedeutende Kapitel rheinischer, deutscher und europäischer Geschichte wider. In der Tradition der freiheitlichen und demokratischen Bewegungen hat das Deutschhaus einen besonderen Platz: 1793 tagte hier der Rheinische-Deutsche Nationalkonvent, das erste Parlament in Deutschland, das sich als Vertretung des ganzen Volkes verstand.
Der PlenarsaalDie schwarz-rot-goldene Fahne an der Stirnseite des Plenarsaales wurde beim Hambacher Fest von 1832 getragen und soll an diese Volksversammlung für politische Freiheit und nationale Einheit erinnern.
Artikel 79 Abs. 1 der Landesverfassung:
Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Er vertritt das Volk, wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit in der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten, in europapolitischen Fragen und nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen Landtag und Landesregierung.
Der Landtag und seine Aufgaben

Der Landtag Rheinland-Pfalz ist das oberste Organ der politischen Willensbildung im Land. Seine 101 Mitglieder werden alle fünf Jahre vom Volk gewählt.
Die wichtigsten Aufgaben des Landtags sind :
- Die öffentliche Diskussion der unterschiedlichen Interessen der Bevölkerung
- Die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bestätigung der Landesregierung
- Die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung
- die Festlegung des Landeshaushaltes und
- die Landesgesetzgebung.
Die wichtigsten Gebiete, auf denen das
Land Gesetze erlassen kann, sind :
- Polizei,
- Bildung,
- Kultur,
- Rundfunk,
- Recht der Kommunen (Gemeinden, städten, Landkreisen)
- Organisation der Verwaltung.
Wie der Landtag arbeitet:
Einmal im Monat tagt der Landtag zwei oder drei Tage als Ganzes (Plenum), um Gesetze und Anträge zu beraten und zu beschließen, aktuelle Themen zu erörtern und Fragen an die Regierung zu stellen.

Der Landtag Rheinland-Pfalz ist das oberste Organ der politischen Willensbildung im Land. Seine 101 Mitglieder werden alle fünf Jahre vom Volk gewählt.
Vorstand und Ältestenrat sind die Leitungsgremien des Landtags. Sie bereiten den Arbeitsplan des Landtags, die Tagesordnung und den Ablauf der Plenarsitzungen vor.
Die Abgeordneten der gleichen Partei schließen sich zu Fraktionen zusammen. Die Fraktionen sind also die politischen Gliederungen des Landtags. Die Fraktionen koordinieren die Arbeit ihrer Mitglieder. Sie ermöglichen ihnen, sich auf bestimmte Politikbereiche zu spezialisieren, sie führen die Auffassungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen, die im Landtag behandelt werden, zu gemeinsamen Standpunkten zusammen und sie bringen gemeinsamen Initiativen, Anträge und Anfragen im Landtag ein.

